Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der found‘ GmbH.
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn die found‘ GmbH diesen schriftlich ausdrücklich zugestimmt und diese zur Vertragsgrundlage erklärt hat.
II. Honorar
Zusätzliche Leistungen, die aufgrund von Umständen erforderlich werden, welche nicht dem Verantwortungsbereich der found‘ GmbH zuzuordnen sind und die eine neuerliche Bearbeitung oder Überarbeitung einzelner Leistungsbereiche notwendig machen – insbesondere infolge behördlicher Vorgaben, Änderungen maßgeblicher rechtlicher Bestimmungen oder aufgrund nachträglich geänderter Wünsche des Auftraggebers –, sind entsprechend dem dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzugelten.
III. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
- Die found’ GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen durch Ausstellung von Anzahlungs- & Teilrechnungen, die die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten können, zur Zahlung fällig zu stellen. Anzahlungs-, Teil- & Schlussrechnungen sind binnen 14 Kalendertagen jeweils ab Einlangen der Rechnung beim Auftraggeber zu begleichen. Ein Skontoabzug ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht zulässig.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die found’ GmbH ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
IV. Vertragsrücktritt
- Neben den allgemeinen gesetzlichen Rücktrittsgründen ist die found’ GmbH insbesondere auch bei Annahmeverzug oder aus sonstigen wichtigen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Als wichtige Gründe gelten unter anderem eine vom Auftraggeber zu vertretende Unterbrechung der Leistungserbringung von mehr als drei Monaten sowie jede Form der Vereitelung der Leistung durch den Auftraggeber. Im Falle des Rücktritts finden die einschlägigen Bestimmungen des ABGB Anwendung.
- Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist die found’ GmbH von sämtlichen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden. In diesem Fall ist die found’ GmbH berechtigt, noch ausstehende Leistungen oder Lieferungen zurückzuhalten sowie Vorauszahlungen oder angemessene Sicherstellungen zu verlangen oder – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
- Tritt der Vertragspartner ohne Berechtigung vom Vertrag zurück oder verlangt unberechtigt dessen Aufhebung, ist die found’ GmbH wahlweise berechtigt, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
- Im Fall eines berechtigten Rücktritts durch den Vertragspartner steht der found‘ GmbH ausschließlich das Entgelt für jene Leistungen zu, die bis zum Wirksamwerden des Rücktritts erbracht wurden.
- Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
V. Eigentumsvorbehalt
- Die Waren und Unterlagen (Pläne, Berechnungen, etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der found‘ GmbH.
- Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der found‘ GmbH zulässig. Mit Erteilung der Zustimmung gilt die Forderung aus dem Weiterverkauf bereits im Zeitpunkt Ihrer Entstehung als an die found‘ GmbH abgetreten. Die found‘ GmbH ist berechtigt, den Drittkäufer jederzeit über diese Abtretung zu informieren.
- Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren untrennbar mit fremden Gegenständen verbunden, entsteht Miteigentum der found‘ GmbH an der daraus resultierenden Sache. Das Verhältnis des Miteigentums richtet sich nach dem Wert der Ware der found‘ GmbH im Vergleich zu den übrigen verbundenen Gegenständen.
- Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung an Dritte zu übertragen. Bei Pfändungen hat der Vertragspartner auf das Eigentum der found‘ GmbH hinzuweisen und die found‘ GmbH unverzüglich darüber zu informieren.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn ein solcher ausdrücklich erklärt wird.
VI. Aufrechnungsverbot
- Eine Aufrechnung etwaiger Gegenforderungen mit der (Honorar-)Forderung der found‘ GmbH ist – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.
- Forderungen gegenüber der found‘ GmbH dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise abgetreten werden.
VII. Terminverlust
- Ist vereinbart, dass der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu erfüllen hat, so gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Zahlung auch nur einer Rate sämtliche noch offenen Teilbeträge ohne weitere Nachfristsetzung sofort zur Zahlung fällig werden.
- Bei Verbrauchergeschäften findet Ziffer VII mit der Maßgabe Anwendung, dass der Terminverlust nur dann eintritt, wenn die found‘ GmbH Ihre Leistung vollständig erbracht hat, zumindest ein rückständiger Teilbetrag seit mindestens sechs Wochen fällig ist und der Auftraggeber unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei hat die Ware bei Übergabe unverzüglich und sorgfältig zu prüfen. Feststellbare Mängel sind der found‘ GmbH schriftlich und spätestens binnen 5 Werktagen ab Erhalt mitzuteilen. Unterbleiben die Prüfung oder rechtzeitige Mängelrüge, sind Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsansprüche wegen eines Mangels ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche sind spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen.
- Der Vertragspartner hat nachzuweisen, dass ein Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
- Ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht des Kunden (Einrede des nichterfüllten Vertrags) ist auf die dreifache Höhe der voraussichtlichen Mangelbehebungskosten begrenzt. Drüber hinausgehende Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
- Diese Regelungen (III. 1.-4.) gelten nur für Verträge, die die found‘ GmbH mit Kunden und/oder Geschäftspartnern abschließt, die nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind (B2B).
IX. Gewährleistung und Rücktritt – Sonderregelung für Verbraucher
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
- Die found‘ GmbH leistet Gewähr dafür, dass die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist.
- Verbraucher können Verträge, die im Fernabsatz geschlossen wurden, →innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
- Die näheren Informationen zum Widerrufsrecht sind auf der →Website der found‘ GmbH abrufbar.
X. Schadenersatz und Haftung
- Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der found‘ GmbH. In Fällen leichter Fahrlässigkeit sind sämtliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
- Das Vorliegen eines schuldhaften Verhaltens der found‘ GmbH ist (B2B) vom Vertragspartner zu beweisen, sofern es sich beim Vertragspartner nicht um
einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt. - Schadenersatzansprüche verjähren binnen zwei Jahren ab Abschluss der Tätigkeit der found‘ GmbH, spätestens jedoch zwei Jahre nach Ausstellung der Schlussrechnung, sofern gesetzlich nicht eine kürzere Verjährungsfrist vorgesehen ist.
XI. Urheberrecht
- Unabhängig davon, ob das von der found‘ GmbH erstellte Werk – wie etwa Pläne, Skizzen, Modelle, sonstige Unterlagen oder Dokumentationen – urheberrechtlich geschützt ist, wird dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen.
- Die found‘ GmbH ist berechtigt, sämtliche im Rahmen der Auftragsdurchführung erhobenen Daten und Informationen, auch in digitaler Form, zeitlich und sachlich uneingeschränkt zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung dieser Daten zur Bearbeitung weiterer oder neuer Aufträge.
XII. Rechtswahl, Gerichtsstand
- Sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
wird ausgeschlossen. - Es gilt österreichische, inländische Gerichtsbarkeit als vereinbart. Für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, ist das am Sitz der found‘
GmbH sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
XIII. Sonstiges
- Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen gilt der Sitz der found‘ GmbH in 5023 Salzburg.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.